Zonenplanänderung Holzstrasse /
Erweiterung WBZ

Fragen und Antworten

Das Weiterbildungszentrum Holzweid WBZ stösst in den nachfragestarken Monaten an seine Kapazitätsgrenzen. Das Areal befindet sich im Besitz der Max Schmidheiny-Stiftung zugunsten der Universität und ihrer Institute. Die Stiftung konnte in den vergangenen Jahren die an das WBZ angrenzenden Liegenschaften Holzstrasse 9 / 11 / 11a erwerben. Unter Einbezug dieser zusätzlichen Grundstücke soll das WBZ erweitert werden.

Während das heutige WBZ in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt, sind die Grundstücke für das Erweiterungsprojekt der Wohnzone W3 zugewiesen. Es ist somit eine Zonenplanänderung notwendig, damit alle betroffenen Grundstücke in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu liegen kommen.

Mit einer Informationsveranstaltung vor der Verfahrenseinleitung durch den Stadtrat bzw. vor der öffentlichen Planauflage startete die Stadt St.Gallen am 19. Februar 2025 die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 34 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz PBG. Flankierend zur Informationsveranstaltung geben die nachstehenden «Fragen und Antworten» Auskunft zu wesentlichen Punkten der Zonenplanänderung.

Braucht es die Überbauung überhaupt und warum ist sie hier geplant?
Der Bereich der Weiterbildung ist für die Universität St.Gallen Teil ihres Grundauftrages und ein wesentlicher Pfeiler ihres Erfolgsmodells, welches eine sehr hohe finanzielle und soziale Wertschöpfung für St.Gallen und die Bewohnerinnen und Bewohner von Stadt und Kanton erzielt. Viele Weiterbildungsteilnehmende würden bereits heute sehr gerne am WBZ studieren, was aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Um die steigende Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten professionell abdecken zu können, ist eine Erweiterung der Raumkapazitäten notwendig. Sinnvollerweise erfolgt die Erweiterung am aktuellen Standort des Weiterbildungszentrums (WBZ), um die Wege kurz zu halten, Effizienzvorteile zu heben und die Mobilität einfach zu gestalten. Der bestehende Standort Rotmonten ist dafür ideal und fügt sich in das Umfeld in einer Zone mit öffentlichen Bauten und Anlagen gut ein.

Was ist geplant? Wer ist eigentlich Bauherr/-in der geplanten Erweiterung?
Die «Max Schmidheiny-Stiftung zugunsten der Universität St.Gallen und ihrer Institute» hat vor rund 30 Jahren das Bauland für das bestehende WBZ im Baurecht gratis zur Verfügung gestellt. Nun konnte die Stiftung direkt angrenzendes Bauland zur Arrondierung und Entwicklung entlang des Stiftungszweckes erwerben und stellt dieses Bauland wiederum für eine stiftungszweckkonforme Überbauung zur Verfügung. Darauf soll ein neues Objekt errichtet werden, welches die HSG als Mieterin für ihre Aktivitäten in der Weiterbildung nutzen wird. Es liegt eine Zweckbindung für Weiterbildung seitens der Max Schmidheiny-Stiftung vor. Die Frage der Bauherrschaft ist noch nicht geklärt, da sie vom Finanzierungsmodell abhängig sein wird. Aus heutiger Sicht ist aber klar, dass die HSG Mieterin sein wird.

Welche Bebauung ist konkret geplant?
Um die Optionen zu prüfen, hat die Max Schmidheiny-Stiftung eine städtebauliche Machbarkeitsstudie durchführen und verschiedene Szenarien erarbeiten lassen, die auch dem Sachverständigenrat der Stadt St.Gallen vorgestellt wurden. In der Folge wird in Abstimmung mit der Stadt St.Gallen ein Architekturwettbewerb durchgeführt.

Wie hat sich der Sachverständigenrat der Stadt St.Gallen zum Projekt verhalten?
Er hat sich zur Bebauungsabsicht positiv geäussert und die den Szenarien 1 und 2 zur Weiterbearbeitung empfohlen. Ebenfalls auf Empfehlung des Sachverständigenrats und in Abstimmung mit der Stadt wurde die Gebäudehöhe auf 14 Meter festgelegt.

Welche Möglichkeiten haben die Anwohner im Quartier, um sich über das Projekt zu informieren?
Die HSG legt Wert auf ein gutes Nachbarschaftsverhältnis. Wie bei SQUARE wird es Informationsabende für die Nachbarschaft geben, um im Dialog zu bleiben und Fragen und Bedürfnisse zu klären. Der nächste Informationsabend wird spätestens stattfinden, wenn die Ergebnisse des Architekturwettbewerbs vorliegen.

Welche Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat die Umzonung von der W3 in die ZöBA ?
Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) hat aufgrund der verschiedenartigen Bauten, die in dieser Zone errichtet werden können, wenige Bauvorschriften. Eine der wichtigsten ist jedoch die Rücksichtnahme auf die angrenzenden Bauten. Aus diesem Grunde erfolgt eine Beschränkung der Bauten auf eine Höhe von 14 Metern. Das entspricht der Höhe, die in der Zone W3 zulässig ist. Zudem sind in dieser Zone nur Nutzungen zulässig, die dem Zonenzweck entsprechen.

Welche Auswirkung auf die Grundstückspreise im Quartier wird die Umzonung haben?
Erfahrungsgemäss entwickeln sich die Grundstückpreise für die Eigentümerschaft von Grundstücken in unmittelbarer wie auch weiterer Umgebung von Universitäten überdurchschnittlich positiv. Rotmonten wird weiterhin ein begehrtes Quartier bleiben. Absicht ist es, dass die Erweiterung für die Quartierattraktivität eine weitere Steigerung mit sich bringt.

Welche Belastungen kommen auf das Quartier durch den Baulärm zu und wie lange?
Diese Frage wird sich erst seriös beantworten lassen, wenn die Ergebnisse eines allfälligen Architekturwettbewerbs sowie ein detaillierterer Projektplan vorliegen.

Wie viel zusätzlicher Verkehr ist durch die Erweiterung im Quartier zu erwarten?
Die Universität St.Gallen inklusive WBZ verfolgt eine Mobilitätsstrategie, die auf der überwiegenden Nutzung des öffentlichen Verkehrs beruht. Grundsätzlich ist das WBZ gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossen – ein weiteres Kriterium für die Erweiterung am Standort Holzweid. Art und Ort des Zugangs für den motorisierten Individualverkehr sowie der Ver- und Entsorgung werden im Zuge des Architekturwettbewerbs überprüft. Eine wesentliche Erhöhung des Parkplatzangebots ist entlang der Mobilitätsstrategie der HSG nicht geplant.

Kommt es zu einer Beschattung der Objekte in der Nachbarschaft?
Bereits die heutige Zonenordnung lässt Gebäude mit einer Höhe von 14 Metern zu. Aufgrund der freiwilligen Beschränkung auf diese Höhe ändert sich für die Nachbarn diesbezüglich nichts.

Welche Vorteile hat das Quartier durch eine Erweiterung des WBZ?
Die Bedürfnisse des Quartiers sollen im Rahmen der Dialogangebote mit aufgenommen werden. Hierzu befindet sich die HSG bereits im Austausch mit Verantwortlichen des Quartiervereins.

Welche sonstigen Nachteile oder Beeinträchtigungen sind zu erwarten?
Das typische Nutzungsprofil einer Weiterbildungseinrichtung hat einen klaren Schwerpunkt auf die Tagstunden, abgesehen von gelegentlichen Abendveranstaltungen. Insgesamt ist aber zu erwarten, dass die Lärmentwicklung am Abend bzw. in der Nacht und die Lichtverschmutzung kaum zunehmen werden.

Wie teuer kommt dem Steuerzahler die geplante Erweiterung?
Die Weiterbildung an der HSG ist als eigene unternehmerische Einheit organisiert und muss mindestens kostendeckend wirtschaften. Das bedeutet, dass der Weiterbildungsbereich der HSG sämtliche Kosten für den Betrieb, Unterhalt und Instandhaltung des Objekts selbst erwirtschaften muss. Somit fällt das Projekt dem Steuerzahler in keiner Weise zur Last – im Gegenteil: Durch die Erhöhung des Wertschöpfungspotenzials sind positive regionale Effekte zu erwarten.

Wäre es nicht besser, an dieser Stelle ein Wohnhaus im begehrten Quartier Rotmonten zu errichten?
Das würde nicht dem Stiftungszweck entsprechen.

Wie wird das Projekt finanziert?
Im Sinne eines etablierten Vorgehens erfolgt aktuell die Umzonung parallel zur Klärung der Finanzierungsfrage. Klar ist bereits heute, dass es ein privat finanziertes Projekt sein wird.

Wann soll das Objekt bezugsfertig sein?
Geplant ist, den Architekturwettbewerb im Zeitraum 2025/2026 durchzuführen. Ziel ist eine Inbetriebnahme des Objekts in der Periode 2028 bis 2030.

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